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Ratgeber · Anonyme Bewertungen

Google-Bewertung anonym: wer steckt dahinter?

„Max Mustermann“, „A. B.“ oder ein Fantasiename ohne Foto – und dazu ein Stern. Viele Unternehmer fragen sich dann: Wer war das? Hier lesen Sie, wie anonym Google-Bewertungen wirklich sind, wie Sie Hinweise auf den Verfasser finden und was Sie tun können.

Von Adem Erdogan, Gründer von Löschklar und selbst Fahrschulleiter · Stand

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ganz anonym ist keine Google-Bewertung. Es braucht immer ein Google-Konto, öffentlich zu sehen ist aber nur ein frei wählbarer Name.
  • Google kennt das Konto hinter der Bewertung. Freiwillig gibt Google den Namen in der Regel nicht heraus.
  • Hinweise auf den Verfasser finden Sie im Profil, in anderen Rezensionen, im Zeitpunkt und im Inhalt.
  • Können Sie die Bewertung keinem Kunden zuordnen, ist das oft ein starkes Argument für eine Löschung.

Kann man bei Google anonym bewerten?

Kurz gesagt: halb. Ohne Google-Konto kann niemand eine Bewertung schreiben. Wer ein Konto hat, kann aber selbst bestimmen, welcher Name öffentlich erscheint. Das kann der echte Name sein, ein Spitzname, ein Kürzel oder ein reiner Fantasiename. Ein Profilbild ist keine Pflicht.

Inzwischen bietet Google auf Google Maps zusätzlich ein eigenes Profil nur für Rezensionen an. Dort lassen sich ein eigener Anzeigename und ein eigenes Bild festlegen, getrennt vom übrigen Google-Konto. Für Sie als Unternehmer heißt das: Der Name unter einer Bewertung sagt immer weniger darüber aus, wer sie wirklich geschrieben hat.

So sieht das in der Praxis aus:

Was Sie sehenWas dahinterstecken kann
Voller Name mit FotoEchter Kunde, aber auch ein gut gemachtes Fake-Profil
Vorname und Initiale, z. B. „Kim B.“Kunde, der nicht erkannt werden möchte
Fantasiename, kein FotoBewusst versteckte Person, Konkurrenz, Fake-Profil oder einfach ein vorsichtiger Nutzer
„Lokaler Guide“ mit vielen RezensionenMeist eine echte Person, die viel bewertet – nicht zwingend Ihr Kunde
Profil mit genau einer RezensionHäufig ein Konto, das nur für diese Bewertung angelegt wurde

Wichtig: Ein Pseudonym ist erlaubt. Eine anonyme Google-Bewertung ist also nicht automatisch unzulässig. Die Regeln für den Inhalt gelten aber genauso wie bei Bewertungen unter echtem Namen.

Sind Google-Bewertungen für Google selbst anonym?

Nein. Jede Bewertung hängt an einem Google-Konto. Google kennt dieses Konto und die dazugehörigen Daten, zum Beispiel die hinterlegte E-Mail-Adresse. Sie als Inhaber des Unternehmensprofils sehen davon nichts. Sie sehen nur, was auch jeder andere sieht: Anzeigename, Bild, Datum, Sterne und Text.

Das ist der Grund, warum anonyme Google-Bewertungen für Unternehmer so frustrierend sind. Der Verfasser weiß genau, wen er bewertet. Sie wissen nicht, wer bewertet hat.

So finden Sie Hinweise auf den Verfasser

Den echten Namen werden Sie selten sicher herausfinden. Hinweise gibt es aber fast immer. Gehen Sie diese Punkte in Ruhe durch und notieren Sie, was Sie finden.

1. Profil des Verfassers ansehen

Klicken Sie in Google Maps auf den Namen über der Bewertung. Sie sehen dann das öffentliche Profil: wie viele Rezensionen und Fotos es gibt, ob die Person „Lokaler Guide“ ist und seit wann sie aktiv ist. Ein Profil mit genau einer Bewertung – Ihrer – ist ein typisches Warnsignal.

2. Andere Rezensionen lesen

Was bewertet die Person sonst? Liegen die anderen Orte in Ihrer Stadt oder ganz woanders? Bewertet das Profil auffällig viele Betriebe Ihrer Branche, vielleicht mit Lob für einen Mitbewerber und Kritik für alle anderen? Das kann auf einen Interessenkonflikt hindeuten. Auch der Schreibstil verrät manchmal mehr als der Name.

3. Zeitpunkt prüfen

Wann kam die Bewertung? Passt das Datum zu einem Termin, einer Reklamation, einer abgelehnten Anfrage oder einer Kündigung? Kamen mehrere negative Bewertungen in kurzer Zeit? Solche Häufungen sind ein Hinweis auf eine gezielte Aktion, etwa durch Bekannte eines verärgerten Kunden.

4. Inhalt mit Ihren Unterlagen abgleichen

Das ist der wichtigste Schritt. Nennt die Bewertung ein Datum, eine Leistung, einen Mitarbeiter oder einen Preis? Dann gleichen Sie das mit Kundenliste, Kalender, Rechnungen, Verträgen und E-Mails ab. Fragen Sie auch Ihr Team. Oft ergibt sich so ein klares Bild – in die eine oder andere Richtung.

Fiktives Beispiel · „Sonnenschein22“ · 1 Rezension · vor 5 Tagen · 1 Stern

„Total unfreundlich am Telefon, wurde einfach abgewimmelt. Nie wieder!“

Bei diesem fiktiven Beispiel lohnt der Blick ins Telefonprotokoll und die Frage ans Team: Gab es an diesem Tag ein Gespräch, bei dem eine Anfrage abgelehnt wurde? Dann haben Sie eine mögliche Erklärung. Gab es keinen Termin und keinen Auftrag, war die Person wahrscheinlich nie Kunde.

Schreiben Sie sich auf, was Sie geprüft haben: welche Unterlagen, welcher Zeitraum, wen im Team Sie gefragt haben. Diese Fakten sind später wichtiger als jede Vermutung über den Namen.

Gibt Google den Namen des Verfassers heraus?

Freiwillig in der Regel nicht. Google schützt die Daten seiner Nutzer. Eine Anfrage nach dem Motto „Wer hat das geschrieben?“ führt deshalb meist ins Leere.

In Deutschland gibt es zwar Fälle, in denen Plattformen Nutzerdaten herausgeben müssen. Das betrifft aber vor allem strafbare Inhalte, etwa Beleidigungen oder Verleumdungen, und läuft in der Regel über ein Gericht oder über die Ermittlungsbehörden nach einer Strafanzeige. Das kostet Zeit und Geld, und der Ausgang ist offen. Eine schlechte, aber zulässige Meinung reicht dafür nicht.

Ob sich so ein Weg in Ihrem Fall lohnt, kann nur ein Anwalt beurteilen. Löschklar bietet keine Rechtsberatung. Mehr dazu, wann ein Anwalt sinnvoll ist, lesen Sie im Ratgeber Google-Bewertung löschen mit Anwalt.

Für die meisten Unternehmer ist eine andere Frage ohnehin wichtiger: Muss ich überhaupt wissen, wer es war? Oft nicht. Denn ob eine Bewertung gelöscht werden kann, hängt vor allem von ihrem Inhalt und vom Kundenkontakt ab – nicht vom Namen des Verfassers.

Wenn der Verfasser nicht zuzuordnen ist

Sie haben alle Unterlagen geprüft, das Team gefragt und finden niemanden, der zur Bewertung passt? Dann ist das kein Fehlschlag. Es ist oft die wichtigste Information überhaupt.

Eine Google-Bewertung soll eine echte Erfahrung mit Ihrem Unternehmen wiedergeben. Wer nie bei Ihnen war, hat diese Erfahrung nicht. Lässt sich eine anonyme Bewertung keinem Termin, keinem Auftrag und keinem Gespräch zuordnen, spricht viel dafür, dass es keinen Kundenkontakt gab. Solche Bewertungen haben häufig gute Chancen auf Löschung. Wie Sie dabei vorgehen, steht im Ratgeber Bewertung ohne Kundenkontakt löschen.

Gute Chancen haben anonyme Bewertungen außerdem, wenn sie:

Schwieriger wird es, wenn Sie die Person sicher als Kunden erkennen und sie nur ihre Meinung schreibt. Dann ist der Fantasiename kein Löschgrund. Hier hilft meist eine gute Antwort mehr als ein Löschversuch. Einen Überblick über alle Löschgründe finden Sie im Ratgeber Google-Bewertung löschen.

Falsche Wege: Was Sie lassen sollten

Der Ärger über eine anonyme 1-Stern-Bewertung ist verständlich. Ein paar Reaktionen machen die Lage aber schlimmer:

Eine sachliche Antwort könnte zum Beispiel so aussehen:

Fiktives Beispiel einer Antwort

„Danke für Ihre Rückmeldung. Leider können wir Ihre Bewertung keinem Termin und keinem Gespräch bei uns zuordnen. Melden Sie sich gern direkt bei uns – wir möchten verstehen, was passiert ist.“

Mehr Tipps und Vorlagen finden Sie im Ratgeber Auf Google-Bewertungen antworten.

So gehen Sie bei einer anonymen Google-Bewertung vor

  1. Sichern. Machen Sie einen Screenshot mit Name, Datum, Sternen und Text, dazu einen vom Profil des Verfassers.
  2. Hinweise sammeln. Profil, andere Rezensionen, Zeitpunkt und Inhalt prüfen.
  3. Abgleichen. Kundenliste, Kalender, Rechnungen und Team befragen. Ergebnis notieren.
  4. Sachlich antworten. Ohne Namen, ohne Vorwürfe.
  5. Melden oder löschen lassen. Über die Melde-Funktion im Google-Unternehmensprofil können Sie selbst melden. Wie das geht, steht unter Google-Bewertung melden. Oder Sie lassen die Bewertung von uns prüfen.

So hilft Löschklar bei anonymen Bewertungen

Wir finden nicht heraus, wer hinter einem Fantasienamen steckt. Das müssen wir auch nicht. Wir prüfen, ob die Bewertung gegen Recht oder Google-Richtlinien verstößt, und kümmern uns um die Löschung bei Google. So läuft es ab:

  1. Kostenloser Check: Firma eingeben und alle negativen Bewertungen mit Ampel sehen.
  2. Faktencheck: Eine kurze Frage pro Bewertung, zum Beispiel: „Können Sie diese Person einem Kunden zuordnen?“
  3. Lösch-Audit: Löschgrund und Erfolgsaussicht je Bewertung, dazu Ihr Schnitt vorher und nachher.
  4. Wir kümmern uns: Sie wählen aus, wir erledigen den Rest. Sie zahlen nur, was gelöscht wird.

Eine Garantie gibt es nicht – über die Löschung entscheidet Google. Was es kostet, steht auf der Seite Kosten. Starten Sie direkt mit dem kostenlosen Check.

FAQ

Häufige Fragen zu anonymen Google-Bewertungen

Sind Google-Bewertungen wirklich anonym?

Nur nach außen. Wer bei Google bewertet, braucht ein Google-Konto. Öffentlich sichtbar ist aber nur der Anzeigename, und den kann jeder frei wählen. Google selbst weiß, welches Konto hinter einer Bewertung steht. Sie als Unternehmer sehen das nicht.

Kann man herausfinden, wer eine Google-Bewertung geschrieben hat?

Oft gibt es Hinweise: das Profil des Verfassers, seine anderen Rezensionen, der Zeitpunkt und der Inhalt. Wenn Sie diese Hinweise mit Ihren Kundenunterlagen abgleichen, lässt sich ein Fall häufig zuordnen – oder eben nicht. Einen sicheren Weg, den echten Namen zu erfahren, gibt es für Unternehmer nicht.

Gibt Google den Namen des Verfassers heraus?

Freiwillig in der Regel nicht. Eine Herausgabe von Nutzerdaten kommt meist nur bei strafbaren Inhalten und nur über ein Gericht oder die Ermittlungsbehörden in Betracht. Ob das in Ihrem Fall möglich ist, kann nur ein Anwalt beurteilen. Löschklar bietet keine Rechtsberatung.

Darf man bei Google unter einem Pseudonym bewerten?

Ja. Ein Fantasiename oder ein Kürzel ist erlaubt. Die Regeln für den Inhalt gelten aber trotzdem: Auch eine Bewertung unter Pseudonym braucht eine echte Erfahrung und darf keine falschen Tatsachen oder Beleidigungen enthalten.

Kann eine anonyme Google-Bewertung gelöscht werden?

Ja, wenn sie gegen Recht oder Google-Richtlinien verstößt. Der Fantasiename allein ist kein Löschgrund. Entscheidend ist der Inhalt und ob es einen echten Kundenkontakt gab. Über die Löschung entscheidet Google im Einzelfall.

Darf ich in meiner Antwort schreiben, wer die Bewertung vermutlich verfasst hat?

Davon raten wir ab. Liegen Sie falsch, beschuldigen Sie einen Unbeteiligten öffentlich. Liegen Sie richtig, geben Sie womöglich Kundendaten preis. Antworten Sie sachlich, ohne Namen und ohne Vermutungen.

Was mache ich, wenn ich den Verfasser nicht zuordnen kann?

Das ist oft schon die wichtigste Information. Finden Sie die Person in keiner Unterlage, spricht viel dafür, dass es keinen Kundenkontakt gab. Solche Bewertungen haben häufig gute Chancen auf Löschung. Der kostenlose Check von Löschklar zeigt Ihnen, welche Bewertungen betroffen sind.

Welche Bewertungen können weg?

Kostenloser Check in einer Minute – ohne Anmeldung, ohne Vorkasse. Sie zahlen nur, was gelöscht wird.

Los geht's!