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Ratgeber · Google-Bewertungen

Google-Bewertung löschen: mit oder ohne Anwalt?

Eine unfaire Bewertung ist da und Sie überlegen, einen Anwalt einzuschalten. Hier lesen Sie, wann ein Anwalt wirklich sinnvoll ist, wie Kanzleien abrechnen und wann Sie auch ohne Anwalt gut ans Ziel kommen.

Von Adem Erdogan, Gründer von Löschklar und selbst Fahrschulleiter · Stand

Kostenlos prüfenSofort-Einschätzung in 1 Minute · Zahlung nur bei Erfolg

Das Wichtigste in Kürze

  • Für viele unzulässige Google-Bewertungen brauchen Sie keinen Anwalt. Fake-Bewertungen, Spam oder Bewertungen ohne Kundenkontakt lassen sich oft direkt bei Google beanstanden.
  • Ein Anwalt lohnt sich, wenn Sie persönlichen Rechtsrat brauchen, gegen den Verfasser klagen oder eine Unterlassung durchsetzen wollen.
  • Anwälte rechnen sehr unterschiedlich ab. Fragen Sie immer vorab, was Sie bei Misserfolg zahlen.
  • Löschklar ist keine Kanzlei. Wir kümmern uns um die Löschung bei Google, ohne Rechtsberatung, und Sie zahlen nur bei Erfolg.

Google-Bewertung löschen: Brauche ich einen Anwalt?

Die ehrliche Antwort: meistens nicht. Google entfernt Bewertungen, die gegen Recht oder die eigenen Richtlinien verstoßen. Dafür muss nicht zwingend ein Anwalt tätig werden. Entscheidend ist, dass der Verstoß klar erkennbar ist und sauber begründet wird.

Ein Anwalt ist trotzdem kein Luxus. Es gibt Fälle, in denen er die richtige Wahl ist. Etwa wenn jemand gezielt Ihren Ruf schädigt, unwahre Behauptungen verbreitet oder nicht aufhört. Dann geht es oft um mehr als eine einzelne Bewertung.

Die Grundlagen, welche Bewertungen überhaupt gelöscht werden können, erklären wir im Ratgeber Google-Bewertung löschen. Hier geht es um die Frage: Wer soll sich darum kümmern?

Wann ein Anwalt sinnvoll ist

Sie wollen gegen den Verfasser vorgehen

Google kann eine Bewertung entfernen. Gegen die Person dahinter kann Google nichts tun. Wenn Sie den Verfasser kennen und ihn zur Unterlassung auffordern oder verklagen möchten, brauchen Sie einen Anwalt. Das gilt besonders, wenn dieselbe Person immer wieder neue Bewertungen schreibt oder Sie auch auf anderen Kanälen angreift.

Es geht um Unterlassung oder Schadensersatz

Eine Löschung beseitigt den Inhalt. Sie verhindert aber nicht, dass er wieder auftaucht. Eine Unterlassungserklärung oder ein gerichtliches Verbot kann das in der Regel besser absichern. Ob ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, hängt stark vom Einzelfall ab. Das kann nur ein Anwalt seriös beurteilen.

Die Rechtslage ist nicht eindeutig

Viele Bewertungen liegen in einer Grauzone. Ist ein Satz noch Meinung oder schon eine falsche Tatsachenbehauptung? Ist die Kritik hart, aber zulässig? Solche Abwägungen sind rechtlich anspruchsvoll. Wenn Sie hier persönliche Beratung wollen, ist eine Kanzlei für IT- oder Medienrecht die richtige Adresse.

Google hat abgelehnt und Sie wollen weitergehen

Lehnt Google eine Löschung ab, ist das nicht immer das letzte Wort. Ein Anwalt kann prüfen, ob sich ein gerichtliches Vorgehen lohnt. Das kostet Zeit und Geld, und der Ausgang ist offen. Bei einer einzelnen Bewertung steht der Aufwand oft nicht im Verhältnis zum Nutzen. Bei schweren Vorwürfen kann es sich lohnen.

Faustregel: Geht es nur darum, dass eine klar unzulässige Bewertung verschwindet, brauchen Sie meist keinen Anwalt. Geht es um die Person dahinter, um Unterlassung oder um Rechtsrat, brauchen Sie einen.

Was kostet ein Anwalt für Google-Bewertungen?

Pauschal lässt sich das nicht sagen. Die Preise unterscheiden sich stark von Kanzlei zu Kanzlei. Typisch sind diese Modelle:

Diese Fragen sollten Sie vor dem Auftrag stellen:

  1. Was kostet die Erstberatung?
  2. Gibt es einen Festpreis pro Bewertung – und was ist darin enthalten?
  3. Zahle ich auch, wenn die Bewertung nicht gelöscht wird?
  4. Welche Kosten kommen hinzu, wenn es vor Gericht geht?
  5. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung etwas?

Wie sich die Kosten der verschiedenen Wege allgemein unterscheiden, lesen Sie auch auf der Seite Kosten fürs Löschen von Google-Bewertungen.

Wann es auch ohne Anwalt geht

Viele Bewertungen, die Unternehmer ärgern, sind gar kein juristischer Grenzfall. Sie verstoßen klar gegen die Regeln. Typische Beispiele:

Fiktives Beispiel · „M. K.“ · 1 Rezension · vor 2 Tagen · 1 Stern

„Totaler Abzocker-Laden, bloß weg hier.“

Kein Termin, keine Rechnung, niemand im Team kennt den Namen, dazu eine Beleidigung: Für so einen Fall brauchen Sie in der Regel keinen Anwalt. Wie Sie solche Bewertungen selbst melden, erklären wir unter Google-Bewertung melden.

Anwalt, Agentur, Löschklar oder selbst melden: der Vergleich

Es gibt vier übliche Wege. Keiner ist für jeden Fall der beste. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

AnwaltAgenturLöschklarSelbst melden
RechtsberatungJaNeinNeinNein
Klage gegen VerfasserJaNeinNeinNein
KostenJe nach Kanzlei, oft auch bei MisserfolgJe nach Anbieter: Pauschale, Abo oder ErfolgshonorarNur bei Erfolg, 79 € bis 19 € netto je BewertungKostenlos
Vorab-EinschätzungMeist in der ErstberatungUnterschiedlichKostenloser Check und Lösch-AuditKeine
Aufwand für SieMittelGeringGering, ca. 2 Minuten FaktencheckHoch, oft mehrere Versuche
Geeignet fürKlagen, Unterlassung, GrauzonenWenn Sie einen Anbieter suchenKlare Verstöße gegen Recht oder RichtlinienEinzelne, eindeutige Fälle

Wichtig: Keiner der vier Wege kann eine Löschung garantieren. Über die Entfernung entscheidet Google, im Streitfall ein Gericht. Wer Ihnen eine sichere Löschung verspricht, verspricht mehr, als er halten kann.

Selbst melden: kostenlos, aber oft zäh

Jeder Inhaber kann eine Bewertung über die Melde-Funktion im Google-Unternehmensprofil beanstanden. Das kostet nichts. In der Praxis bleibt eine einfache Meldung aber oft ohne Wirkung, vor allem wenn der Verstoß nicht auf den ersten Blick erkennbar ist. Viele Unternehmer melden mehrmals und geben dann auf.

Wenn Sie es selbst versuchen, beachten Sie: Melden Sie nur, was wirklich gegen Regeln verstößt. Antworten Sie sachlich auf die Bewertung, ohne Kundendaten zu nennen. Tipps dafür finden Sie unter Auf Google-Bewertungen antworten.

Wie sich Löschklar von einem Anwalt unterscheidet

Löschklar ist keine Kanzlei. Wir geben keinen Rechtsrat, schreiben keine Abmahnungen und klagen nicht. Wir prüfen Bewertungen auf klare Verstöße gegen Recht oder Google-Richtlinien und kümmern uns um die Löschung bei Google. Das ist bewusst schmal gehalten – und genau deshalb einfach und günstig.

Wir führen selbst Fahrschulen und kennen das Problem aus eigener Erfahrung. Für viele kleine Betriebe war der Weg zum Anwalt bei einer einzelnen Fake-Bewertung zu aufwendig. Daraus ist Löschklar entstanden. Wie das in unserer Branche aussieht, lesen Sie unter Google-Bewertungen für Fahrschulen.

  1. Kostenloser Check. Sie geben Ihre Firma ein und sehen jede negative Bewertung mit Ampel.
  2. Faktencheck. Eine kurze Frage pro Bewertung, zum Beispiel ob die Person je Kunde war.
  3. Lösch-Audit. Löschgrund und Erfolgsaussicht je Bewertung, dazu Ihr Schnitt vorher und nachher. Kostenlos.
  4. Wir kümmern uns. Sie wählen aus, wir erledigen den Rest bei Google.

Sie zahlen nur, wenn Google eine Bewertung tatsächlich entfernt hat: zwischen 79 € und 19 € netto je Bewertung, je nach Anzahl. Keine Vorkasse, keine Grundgebühr. Halten wir einen Fall für schwierig oder eher etwas für einen Anwalt, sagen wir Ihnen das offen.

Unsere Empfehlung: erst prüfen, dann entscheiden

Bevor Sie Geld für einen Anwalt ausgeben, lohnt ein kurzer Blick auf die Fakten. War die Person überhaupt Kunde? Ist die Bewertung beleidigend oder einfach nur unfreundlich? Gibt es Hinweise auf ein Fake-Profil?

Der kostenlose Check zeigt Ihnen in einer Minute, wo Sie stehen. Danach können Sie immer noch entscheiden, ob Sie einen Anwalt brauchen.

FAQ

Häufige Fragen: Google-Bewertung löschen mit Anwalt

Brauche ich einen Anwalt, um eine Google-Bewertung löschen zu lassen?

In vielen Fällen nicht. Bewertungen ohne Kundenkontakt, Fake-Bewertungen, Spam oder Beleidigungen lassen sich oft ohne Anwalt bei Google beanstanden. Einen Anwalt brauchen Sie vor allem, wenn Sie eine persönliche Rechtsberatung wünschen oder gerichtlich gegen den Verfasser vorgehen wollen.

Was kostet ein Anwalt für die Löschung einer Google-Bewertung?

Das ist sehr unterschiedlich. Manche Kanzleien bieten Pauschalen pro Bewertung an, andere rechnen nach Stunden oder nach dem gesetzlichen Gebührenrecht ab. Kommt es zum Gerichtsverfahren, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Fragen Sie vorab nach einem schriftlichen Angebot und danach, ob Sie auch bei Misserfolg zahlen.

Kann ein Anwalt garantieren, dass die Bewertung gelöscht wird?

Nein. Auch ein Anwalt kann keine Löschung garantieren. Über die Entfernung entscheidet Google – und im Streitfall ein Gericht. Seriöse Anbieter sagen Ihnen vorher ehrlich, wie gut die Chancen stehen.

Kann man wegen einer Google-Bewertung verklagt werden?

Grundsätzlich ja, wenn die Bewertung rechtswidrig ist, etwa bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen. Ehrliche Meinungen echter Kunden sind dagegen in der Regel von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ob ein Vorgehen im Einzelfall Erfolg hätte, kann nur ein Anwalt beurteilen.

Ist es legal, Google-Bewertungen löschen zu lassen?

Ja, wenn die Bewertung gegen Recht oder die Google-Richtlinien verstößt. Google sieht selbst vor, dass unzulässige Inhalte gemeldet und entfernt werden. Unzulässig wäre es dagegen, ehrliche Kritik mit falschen Angaben verschwinden zu lassen.

Was unterscheidet Löschklar von einer Anwaltskanzlei?

Löschklar ist keine Kanzlei und bietet keine Rechtsberatung. Wir prüfen Bewertungen auf klare Verstöße gegen Recht oder Google-Richtlinien und kümmern uns um die Löschung bei Google. Sie zahlen nur, wenn eine Bewertung tatsächlich entfernt wurde. Für Klagen und persönlichen Rechtsrat brauchen Sie einen Anwalt.

Welche Bewertungen können weg?

Kostenloser Check in einer Minute – ohne Anmeldung, ohne Vorkasse. Sie zahlen nur, was gelöscht wird.

Los geht's!